Werbung ist sogenannten Ehrenberufen wie Ärzten und Rechtsanwälten fast gänzlich unmöglich. Der Gesetzgeber schränkt die Werbemöglichkeiten für diese Berufsgruppe stark ein.
Soziale Netzwerke ermöglichen Ärzten, Heilpraktikern, Anwälten, Architekten und weiteren werblich eingeschränkten Freiberuflern auf legale Weise von sich Reden zu machen. Sie werben -mit ihrer Kompetenz und ihrer Persönlichkeit.Zum Beispiel durch allgemein verständliche Fachbeiträge zu bestimmten Themen und ggf. allgemeine Tipps.
Die Online-Ausgabe der Ärzte-Zeitung empfiehlt dazu:
„Denn so können sie mit einem Praxis-Auftritt, etwa bei Facebook,eine große Zahl von Patienten erreichen und über aktuelle Veränderungen der Praxis, etwa Sprechstundenzeiten, Urlaub, Notdienst oder auch über aktuelle Themen wie Grippeimpfung oder Allergien informieren. Dabei können sie den Auftritt in einem sozialen Netzwerk wie eine Website nutzen.“
So lange keine anwaltliche oder medizinische Einzelberatung stattfindet, können persönliche Online-Beziehungen zu potenziellen Patienten und Klienten aufgebaut werden. Über eine Vertrauensbasis und gefühlte Nähe können diese Kontakte – wie bei anderen Unternehmen auch – zu neuen Kundenbeziehungen führen.
weiterführende Links:
Zu den „Spielregeln“ für Ärzte beim Auftritt auf Facebook & Co…
Wie Rechtsanwälte in Social Media neue Kunden gewinnen…