Pinterest – Social Media Party in rechtlicher Grauzone

Ulrike Pfarre
Juni 5, 2012

Pinterest wächst und macht Spaß. Und doch immer in Begleitung zweier bitterer Pillen, die wie ein Damoklesschwert über jedem begeistert geteilten Bild schweben: Urheberrechtsverletzung und Ethik.

Ich bekam dazu eine Anfrage im Zusammenhang mit meinem Pinterest-Marketing-Webinar. Es ging um einen Artikel von Patrick Beuth in „Zeit online“ über fragwürdige Inhalte, Urheberrechtsverletzungen und zunehmenden Spam bei Pinterest.

Pinterest reagiert Zug um Zug darauf durch Anpassung seiner Nutzungsbedingungen. Das wird im genannten Beitrag auch konkret gezeigt. Besonders wichtig aus meiner Sicht: der Hinweis auf den einfachen Schutz von Webseiten vorm unerwünschten Pinnen. (Wie das geht – weiter unten…)

Es sind dieselben Probleme, die alle anderen Social Networks auch hatten und haben. Mit zunehmender Nutzerzahl steigt auch der Missbrauch. Leider. Öffentliche Plattformen werden selbstverständlich von allen, die etwas mitteilen wollen, genutzt. Auch von Menschen, die mit Moral, Ethik und Recht weniger am Hut haben. So ist das Leben – im anonymen Internet umso mehr.

Gerade das Urheberrecht schleicht hinter den realen Entwicklungen im Internet hinterher. Netzwerke leben nunmal vom Austauschen und Empfehlen. Es wird schwierig, das aufzuhalten. Klare Regelungen müssen her, die gibt es zwar beim Urheberrecht, aber die stehen der heute üblichen Internetnutzung komplett entgegen. Nicht leicht, da einen sauberen und vor allem praktisch umsetzbaren Kompromiss zu finden. Eine (Zwischen-)Lösung wird von Leander Wattig vorgestellt: Creative-Commons-Lizenzen.

Ich empfehle deshalb auch den Vorsichtigen, gerade bei Pinterest eigene Bilder zu posten mit Copyright-Wasserzeichen und fremde Inhalte notfalls nur zu „liken“ statt zu „repinnen“. Nur das untergräbt natürlich den Sinn sozialer Plattformen.

Sich auf das Zitieren oder die Quellenangabe zu stützen, reicht nicht als Berechtigung zur Verfielfältigung fremder Inhalte. Dabei wäre das der einfachste Weg 😉 Eine für mich nachvollziehbare Erklärung dazu gibt RA Thomas Schwenke von der Kanzlei Schwenke & Dramburg. Verlinken ist ok, kopieren, einbetten nicht. Repinnen ist kopieren.

Alternative (wie es Facebook meines Wissens gelöst hat): wer bei der Plattform mitmacht, erlaubt durch Anerkennung der Nutzungsbedingungen die Nutzung seiner Inhalte durch Dritte. Genau diesen Weg ist jetzt auch Pinterest gegangen:

How Pinterest and other users can use your content. Subject to any applicable account settings you select, you grant us a non-exclusive, royalty-free, transferable, sublicensable, worldwide license to use, display, reproduce, re-pin, modify (e.g., re-format), re-arrange, and distribute your User Content on Pinterest for the purposes of operating and providing the Service(s) to you and to our other Users. Nothing in these Terms shall restrict Pinterest’s rights under separate licenses to User Content. Please remember that the Pinterest Service is a public platform, and that other Users may search for, see, use, and/or re-pin any User Content that you make publicly available through the Service.“

Obwohl auch das Datenschützer auf den Plan rufen wird, wenn eine „Generalerlaubnis“ erteilt wird. Nicht gelöst ist hingegen, ob der Pinterest-User, der das Bild zuerst gepostet hat, bereits eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Das ist nicht immer nachvollziehbar. Vielleicht ist es ja bald technisch möglich, für jede Publikation zu entscheiden, wie man damit als Urheber verfahren möchte, und das klarzustellen. Pinterest bietet auch ein Formular an, mit dem Urheberrechtsverletzungen gemeldet werden können.

Meine Meinung: Wer Inhalte in sozialen Plattformen verbreitet tut das, um seinen Bekanntheitsgrad zu erhöhen bzw. um sich mit anderen dazu auszutauschen. Der will, dass seine Inhalte verbreitet werden und auf Resonanz stoßen. Auch wenn das Urheberrecht dem entgegensteht:

Wer nicht möchte, dass seine Inhalte verbreitet werden, halte sich besser von Social Media fern. Welchen Sinn sollte es sonst haben? Dann können die Werke auch auf dem heimischen PC oder in einem geschlossenen Fotoalbum wie Picasa bleiben. Da kann jeder festlegen, wer die Inhalte sehen darf. Die Seiten der Urheber und der Verbreiter profitieren ja eben vom zusätzlichen Traffic.

Die Lösung mit dem einfach handhabbaren Code-Schnipsel für Pinterest finde ich gut. Hier zu finden, auch für Nicht-Pinterest-User: „pinterest.com/about/help/–>Getting started–>Linking to your blog or website“

So kann man seine Seite schützen. Vorausgesetzt, man weiß von Pinterest ,-). Habe schon einige geschützte Seiten gefunden, wo schlicht ein netter Hinweis kommt, das nichts gepinnt werden darf und kann. Funktioniert. Ist ok.

Pinterest hat seine Kinderkrankheiten, keine Frage. Wie Facebook und Twitter auch. Es entwickelt sich. Nur sind die Nutzer oft schneller in der Auslotung der Möglichkeiten als die Anbieter und erst recht die Justiz ;-).

Pinterest auszuprobieren, lohnt sich auf jeden Fall. Es liegt ja an jedem selbst, ob und wie er es nutzt. Sie dürfen diesen Beitrag gerne verbreiten und auch pinnen ;-))

über die Autorin

Ulrike Pfarre

Seit 2007 sorge ich als freiberufliche, zertifizierte Werbetexterin für Direktmarketing mit meinen Texten für direkt mehr Umsatz bei meinen Kunden.
Coachs, Trainer, Speaker, Berater und Verlage bekommen von mir authentische, emotionale und konversionstarke Verkaufstexte im Plauderton für ihre Salesfunnels (Landingpages, Salespages, E-Mail-Serien, Shoptexte oder Werbebriefe). Wann sprechen wir über Ihr Projekt?

    • Bitte sehr ;-). Die Idee finde ich gut mit dem Screenshot. Inwieweit das dann wieder die Urheberrechte an der Website verletzt, vermag ich als Nicht-Juristin nicht zu beurteilen. Es ist ein Minenfeld. Doch wer nix wagt, der nicht gewinnt 😉 Es gelten halt auch für Pinterest die üblichen Regeln zum Urheberrechtsschutz für Bilder etc.

  • Das Problem von Verbreiten-wollen und nicht-verbreiten-wollen ist, dass es sich hier um Extreme handelt. Leute denken aber nicht immer nur in diesen Extremen und in Sozialen Netzen fehlt es an Graustufen.

  • {"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

    Ähnliche Beiträge

    November 20, 2024

    September 17, 2024

    September 16, 2024

    Bleiben Sie auf dem Laufenden:

    Tragen Sie sich für meinen Newsletter ein und erhalten Sie neben regelmäßigen Tipps rund ums Verkaufstexten, Marketingstrategien und Business Nachricht, sobald ein neuer Blogbeitrag erscheint oder es andere für Sie relevante Informationen gibt:

    Bitte bestätigen
    >